Sondereigentumsverwaltung
Die Verwaltung des Sondereigentums (die Wohnung) innerhalb einer Wohnungseigentümer-gemeinschaft, obliegt jedem Eigentümer selbst. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Wohnung vermietet ist oder selbst genutzt wird. Der vermietende Wohnungseigentümer (der Kapitalan-leger) möchte sich oftmals nicht selbst um seine Wohnung und/oder den Mieter kümmern und beauftragt einen Verwalter für sein Sondereigentum. Dieser Verwalter kümmert sich ausschließlich um das Sondereigentum und dessen Mieter.
Wir erledigen für Sie u. a.:
- Übernahme sämtlicher Korrespondenz
- Abschluss und Kündigung von Mietverhältnissen
- Durchführung von Mieterhöhungen
- Buchhaltung / Zahlungsverkehr
- Erstellung der Nebenkostenabrechnung
Rufen Sie uns einfach unter (040) 6795 7978 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular